Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.07.2017 - 11 CS 17.1058   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28831
VGH Bayern, 10.07.2017 - 11 CS 17.1058 (https://dejure.org/2017,28831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.07.2017 - 11 CS 17.1058 (https://dejure.org/2017,28831)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - 11 CS 17.1058 (https://dejure.org/2017,28831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 7, § 14 Abs. 1 Satz 3, § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Nr. 9.2.2 der Anlage 4
    Erforderlichkeit eines Fahreignungsgutachtens bei gelegentlichem Cannabiskonsumenten nach erstmaliger Drogenfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erforderlichkeit eines Fahreignungsgutachtens bei gelegentlichem Cannabiskonsumenten nach erstmaliger Drogenfahrt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennung von Konsum und Fahren; erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss (1,4 ng/ml THC); Fahreignung; medizinisch-psychologische Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2017 - 11 CS 17.1058
    Vielmehr sieht § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV hierfür die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung im Ermessenswege vor (vgl. U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris).

    Das Landratsamt hätte daher zuerst von den Aufklärungsmöglichkeiten des nach § 46 Abs. 3 FeV im Entziehungsverfahren entsprechend anzuwendenden § 14 FeV Gebrauch machen und im Ermessenswege darüber entscheiden müssen, ob es nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet (vgl. BayVGH, U.v. 25.4.2017 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2017 - 11 CS 17.1058
    Dabei war eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 28 ff.).
  • VG München, 25.07.2018 - M 6 S 18.2698

    Unterlassene Beibringung eines angeordneten Gutachtens bei gelegentlichem Konsum

    Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, in der der Antragsteller u.a. seit dem Vorfall vom ... Juli 2016 Abstinenz behaupten ließ, hob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 10. Juli 2017 auf und stellte die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom 9. Dezember 2016 hinsichtlich der Nrn. 1 und 2 wieder her (11 CS 17.1058).

    Die Kammer verweist im Hinblick auf die Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im vorangegangenen Verfahren (B.v. 10.7.2017 - 11 CS 17.1058 - juris):.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 3 M 171/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; mangelndes Trennungsvermögen zwischen

    Soweit der Antragsteller aus der ähnlichen Struktur der Bestimmungen des § 13 FeV(Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und des § 14 FeV (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) eine Parallelisierung des Vorgehens in den Fällen einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss bei gelegentlichem Cannabiskonsum mit dem Vorgehen in den Fällen des Verdachts eines fahrerlaubnisrechtlichen Alkoholmissbrauchs herzuleiten sucht, ist dem nicht zu folgen (a.A. Bay VGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 11 CS 17.1058 -, juris).
  • OVG Sachsen, 26.01.2018 - 3 B 384/17

    Cannabis; Fahreignung; medizinisch-psychologisches Gutachten; gelegentliche

    Der Senat hat allerdings bereits mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 (- 3 B 282/17 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen, Rn. 7 m. w. N.) angemerkt, dass er der dort wiedergegebenen, ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung zu folgen gedenkt, die der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in dieser Frage (die Rechtsprechung bestätigend BayVGH, Beschl. v. 29. August 2016 - 11 CS 16.1460 -, juris Rn. 16 f.; Beschl. v. 10. Juli 2017 - 11 Cs 17.1058 -, juris Rn. 11; Urt. v. 25. April 2017 - 11 Bv 17.33 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.) nicht beitritt.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.2019 - 10 S 1928/18

    Trennungsvermögen, Grenzwert

    Die Frage, ob bereits die erstmalige Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss den Schluss auf ein fehlendes Trennungsvermögen im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV und den sich daraus ergebenden Mangel im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV erlaubt, ist zwar im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 14.09.2016 - 11 CS 16.1467 -, vom 29.08.2016 - 11 CS 16.1460 - und vom 10.07.2017 - 11 CS 17.1058 - juris; Urteil vom 25.04.2017 - 11 BV 17.33 - Blutalkohol 54, 268) umstritten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht